1. Einkommen
Der Gesetzgeber verlangt eine gesicherte wirtschaftliche Existenz der Pflegefamilie als Voraussetzung für die Aufnahme eines Pflegekindes. Nur in sehr seltenen Ausnahmen verzichtet das Jugendamt teilweise oder ganz auf diese Sicherheit, wenn der Aufwand für das Pflegekind eine Größenordnung hat, die hohen Zeitaufwand und eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Pflegeeltern aus der Jugendhilfe notwendig macht.
Der Erziehungsgeld-Anteil der Jugendhilfeleistung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII) wird unter Umständen als Einkommen der Pflegeeltern gewertet, obwohl das vom EStG eigentlich ausgeschlossen wird. Die Rechtslage ist trotz zahlreicher Einzelurteile unklar.
Geregelt ist ferner in § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII, dass die laufenden Leistungen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung umfassen.
Erhält ein Pflegekind Pflegegeld aus der Pflegeversicherung, steht dieses der Pflegeperson zu. Sofern sie gleichzeitig keine anderen Beiträge aus Arbeitsverhältnissen leistet, erhält sie auch noch Leistungen zur Rentenversicherung. Die Krankenkasse als Versicherungsträger muss auf Antrag dafür sorgen. Wer sich nicht kümmert, bekommt diese Leistungen nicht!
Wer diese Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung erhält, kann wie jeder Arbeitnehmer auch einen Riester-Renten-Sparvertrag abschließen. Das lohnt sich vor allem für jüngere Personen.
4. Vorsorge für die Zukunft ohne Pflegekind(er)
Wir haben in der Vergangenheit oft erlebt, dass vor allem Pflegemütter versäumt haben, für die Zeit ohne Pflegekinder eine vernünftige Vorsorge zu leisten. Geht das letzte Pflegekind aus der Familie, fallen diese oft sowohl finanziell als auch mental in ein tiefes Loch.
Das sollte jede Familie rechtzeitig bedenken und dafür Sorge tragen, dass sowohl finanziell als auch inhaltlich die Zukunft geplant und gesichert ist.
Eine besondere Rolle im „Vermögen“ der Pflegefamilien spielen Immobilien und Fahrzeuge. Als finanzierte Negativposten haben sie zwar während des Lebens mit den Kindern eine zentrale Rolle gespielt, waren bedarfsentsprechend groß und aufwändig angeschafft und langfristig finanziert worden. Oft können sich Pflegefamilien nur mir hohen Verlusten von diesen Objekten trennen. Entsprechend muss von vornherein einkalkuliert werden, dass irgendwann Schluss ist, und die Laufzeit der Finanzierung entsprechend niedrig gehalten werden.
Schlussbemerkung: Diese Ratschläge wurden nach bestem Wissen und Gewissen der Autoren erstellt, trotzdem erheben sie natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir können – gerade in Zeiten schneller gesetzlicher Änderungen und umfangreichen Richterrechts – daher keine Gewähr für die Richtigkeit alles Gesagten übernehmen. Wir freuen uns jedoch über Hinweise auf Fehler und über Ergänzungen, die der Geschäftsstelle zugeschickt werden sollten.