1. Pflegekinder wechseln von einer Pflegefamilie in eine andere
In sehr seltenen Fällen müssen Pflegeverhältnisse mit behinderten Kindern beendet werden. Ob nun von außen oder aus Gründen innerhalb der Pflegefamilie dieses Ende herbeigeführt wird, für das Kind ist der Übergang in eine andere Familie dann noch immer das Beste. Es wird jedoch nicht ohne Gefährdung oder gar Schäden diesen Wechsel verkraften.
Für die Familie, die sich trennt muß, bedeutet dies, dass der eigene
Groll oder die eigene Enttäuschung über Versagen nicht so vom Kind
verstanden werden darf, dass es sich selbst für das Scheitern
verantwortlich macht. Die übernehmende Familie benötigt viel Geduld,
weil das Kind mangels anderer greifbarer Erwachsener eben seine neuen
Eltern für seinen ungewollten Wechsel (= Beziehungsabbruch!)
verantwortlich macht.
Ortswechsel der Pflegefamilie sind für die Pflegekinder manchmal leichter zu verkraften als für die leiblichen Kinder der Familie, weil sie ein gewisses „Training“ im Entwickeln neuer Beziehungen mitbringen.
Der Zuständigkeitswechsel zwischen den Behörden dürfte eigentlich
reibungslos ablaufen, das tut er aber oft nicht. Da muss man sich schon
selbst um die Übergänge kümmern.
Wird eine Trennung unvermeidlich, fürchtet die Person, die das
Pflegekind gerne in Pflege behalten möchte, dass das Jugendamt dieses
Kind „herausnehmen“ könnte. Dafür besteht zumeist kein Anlass. Wichtig
ist jedoch, frühzeitig das Jugendamt in Kenntnis zu setzen. Die
SozialarbeiterInnen sind zumeist der Ansicht, eine Trennung sei für das
Kind genug. Außerdem sprechen die psychologische Bindungslehre und gute
Erfahrungen durchaus für …
4. Alleinerziehende Pflegeelternteile
Es können Trennungen, es können Todesfälle gewesen sein, zahlreiche Alleinerziehende wurden dies unbeabsichtigt. Es gibt aber auch durchaus häufig die Inpflegegabe an Alleinerziehende.
Besondere Probleme der Familienorganisation können hier außen vor
bleiben. Wichtig ist jedoch, dass bedacht werden muss, wie eine
geeignete Altersvorsorge der Pflegemutter bzw. des Pflegevaters
gesichert wird. Dazu muss auch das Jugendamt in irgendeiner Weise
seinen Beitrag leisten, gedanklich wie finanziell.
Alleinerziehende müssen nicht alleine bleiben. Ergeben sich neue Beziehungen, sollte das Jugendamt früh genug davon in Kenntnis gesetzt werden. Pflegekinder in stabiler Beziehung haben mit neuen Partnern die gleichen Probleme oder Nicht-Probleme wie leibliche Kinder. Das muss hier nicht thematisiert werden.